Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 9. März 2017 Neuregelungen für Konzerninsolvenzen verabschiedet. Hierdurch soll eine bessere Koordination der Einzelverfahren aus einem Konzernverbund ermöglicht und damit die Sanierung von Konzernverbünden erleichtert werden.

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http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/50085631_kw14_pa_recht/216558