Bundestag verabschiedet Insolvenzrechtsreform
In seiner Sitzung vom 16.02.2017 hat der Bundestag eine Reform der Insolvenzordnung beschlossen. Hiermit sollen insbesondere Unsicherheiten im Insolvenzanfechtungsrecht beseitigt werden. Insbesondere wurden folgende Änderungen beschlossen: Der Fremdantrag eines Gläubigers wird nicht automatisch unzulässig, wenn dessen Forderung beglichen wird. Der Zeitraum für eine Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO wird von 10 auf 4 Jahre verkürzt. [...]