Der Bundestag hat gestern das SanInsFoG verabschiedet, mit dem u. a.  zum 01.01.2021 das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) in Kraft tritt sowie verschärfte Zugangsvoraussetzungen zum Schutzschirm- und Eigenverwaltungsverfahren. Unsere Thesen:

  • Das StaRUG wird nur in wenigen Fällen zum Einsatz kommen, bei denen ausschließlich eine Finanzrestrukturierung angestrebt wird, ohne dass tiefgreifende operative Maßnahmen erforderlich sind.
  • Der Anteil der beantragten Eigenverwaltungsverfahren dürfte leicht zurückgehen, die Qualität (erfolgreiche Sanierung, kein Wechsel ins Regelverfahren) hingegen steigen.
  • Das Regelinsolvenzverfahren wird wieder an Gewicht gewinnen, da sowohl die Zugangsvoraussetzungen für ein StaRUG-Verfahren als auch ein Schutzschirm- bzw. Eigenverwaltungsverfahren hoch sind.