Der Bundesrat hat in seiner Empfehlung vom 27.02.2017 zum Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen auf die Entscheidung des BFH vom 28.11.2016 (GrS 1/15) reagiert und eine gesetzliche Neuregelung zur Besteuerung von Sanierungsgewinnen bereits im laufenden Gesetzgebungsverfahren angeregt.

Die Empfehlung sieht sowohl hinsichtlich der Einkommen- als auch der Gewerbesteuer i. W. folgende Regelungen vor:

  • Zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung entstandene Gewinne (z. B. aus Forderungsverzichten von Gläubigern) sind auf Antrag steuerfrei zu stellen, wenn das Unternehmen sanierungsbedürftig und sanierungsfähig ist, der Schuldenerlass als Sanierungsmaßnahme geeignet ist und aus betrieblichen Gründen und in Sanierungsabsicht der Gläubiger erfolgt.
  • Verlustvorträge aus vorangegangenen Veranlagungszeiträumen sowie negative Einkünfte im Sanierungsjahr sind in diesem Fall zuvor vollständig zu verrechnen.
  • Die Gesetzesänderungen sollen auf alle laufenden Vorgänge angewandt werden können.

Weitere Informationen:

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0001-0100/59-1-17.pdf;jsessionid=CC3761335656A3E061FFD941A42B1D53.2_cid339?__blob=publicationFile&v=1